Allgemeine Geschäftsbedingungen- Stand 01.01.2020
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen und bestimmen das Verhältnis zwischen Annika Helbig (PT) und dem Kunden hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung von Personal Training im Lauf-/Kraftsport, Ernährungs- bzw. Gesundheitsberatung und Gruppenkurse durch Annika Helbig oder einem/ einer ihrer Partner/ PArtnerinnen an einem vorher abgestimmten Ort. Da es sich um ein Dienstleistungsangebot handelt, wird kein Erfolg geschuldet. Annika Helbig setzt voraus, dass die Teilnahme ausschließlich in einem körperlich gesunden Zustand erfolgt. Die Teilnahme selbst erfolgt auf eigenes Gesundheits- und Unfallrisiko. Es ist empfohlen, sich im Vorfeld einer sportärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
§ 2 Leistungsumfang
Je nach Angebot umfassen die Leistungen Folgendes:
(1) Bei Einzelcoachings: Eine persönliche Beratung und Betreuung zu den Themen Fitness, Laufen und Ernährung auf Basis eines individuellen Anamnesegesprächs. Die Berücksichtigung der Lebensweise des/der Klient/Klientin gehören dabei genauso dazu wie körperliche Einschränkungen, die durch Ärzte diagnostiziert wurden. Dies enthält eine allgemeine Aufklärung über die positiven Auswirkungen von Sport sowie der ebenfalls bestehenden Risiken.
(2) Individuelle Trainingsplanung und –steuerung: Nach einem Anamnesegespräch, in dem ein individuelles Hauptziel vereinbart wird, erstellt Annika Helbig einen Makrotrainingsplan (im Regelfall über 6 Monate). Davon ausgehend werden Mesozyklen abgeleitet (4 Wochen). Die Mikrozyklen werden laufend durch regelmäßigen Kontakt (mindestens einmal pro Woche per E-Mail oder Telefon) zwischen dem PT und dem/der Klient/ Klientin angepasst. Die Anpassung geschieht schriftlich
(3) Ernährungsberatung: Nach dem Anamnesegespräch (i.d.R. 60-75 Minuten), in dem u.a. bereits eine erste Einschätzung über IST und SOLL-Zustand des Kunden in Bezug auf eine ausgewogene gesunde Ernährung besprochen wird, erstellt Annika Helbig einen individuellen Ernährungsplan. Beim Folgegespräch (i.d.R. 60 Minuten) werden Inhalte und Vorgehensweise besprochen und mit dem/ der Klient/ Klienin abgestimmt. Anpassungen erfolgen in regelmäßigen, terminlichen Abständen, sofern die Betreuung weiterhin in Anspruch genommen wird.
(4) Bei Gruppenkursen: Nach Vereinbarung trainiert die Gruppe an verschiedenen Orten draußen nach wöchentlicher Anleitung eine Mischung aus Lauf- und Kraftsport.
(5) Online-Coaching: Sofern die Vereinbarungen nicht in
einem persönlichen Gespräch getroffen werden, läuft die Betreuung über den E-Mail Verkehr in Form des Online-Coaching. Der Kunde versichert mit der Bezahlung des Online-Coaching vorab, dass
er/sie im vollen Umfang sporttauglich ist (ärztliche Untersuchung). Der Kunde informiert fitness—coach-me sofort über jegliche Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit. Der Kunde beantwortet
alle notwendigen Fragen zum Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig. Sollte der Kundein während des Trainings eine gesundheitliche
Einschränkung erfahren, hat er/sie dies der betreuenden Person sofort mitzuteilen.
Annika Helbig unterliegt keinem Weisungsrecht seitens des Kunden. Annika Helbig wird sich selbstverständlich den Vorstellungen des Kunden entsprechend ausrichten und beratend zur Seite stehen, auch wenn diese Vorstellungen nicht der ursprünglich vereinbarten Zielsetzung entsprechen.
§ 3 Vereinbarung einer persönlichen Betreuung
(1) Eine Trainingseinheit (TE) kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplantenBeginn von beiden Seiten verlegt oder abgesagt werden, wenn innerhalb einer Woche ein Ersatztermin gefunden wird.
(2)Bei Absagen mit weniger als 24 Stunden vor der TE wird die TE gemäß § 615 BGB in voller Höhe berechnet.
(3)Urlaubsvereinbarungen, Feiertage oder krankheitsbedingte Verhinderung/Abwesenheit des Kunden werden individuell besprochen.
(4)Im Voraus gebuchte und bezahlte TE sollten durch den Kunden
innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum in Anspruch genommen
werden. Danach verfällt der Anspruch auf Rückerstattung.
§ 4 Trainingsinhalt/ Trainingsstätte
(1) Der PT informiert vor der TE den o. g. Kunden über dessen Inhalt. Der Kunde hat geeignete Trainingsbekleidung selbst zu stellen, inkl. Wechselkleidung, Hygieneartikel
(2) Außentermine finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sie können nur nach pflichtgemäßen Ermessen des PT abgesagt werden. Der o. g. Kunde sorgt für wettergemäße Trainingskleidung inkl. Wechselbekleidung.
(3)Wünscht der Kunde ein Training bzw. einzelne Trainingsteile zu Hause, schafft dieser die dafür erforderlichen Voraussetzungen, wie. Z. B. Platzangebot.
(4) Soweit Termine innerhalb eines Sportkomplexes, Freizeiteinrichtung oder Fitnessstudios durchgeführt wird, sind die dafür zu zahlenden Nutzungsentgelte gesondert zu vergüten.
§ 5 Vergütung der Leistung
(1) Die Vergütung erfolgt nach der aktuellen Preisliste bzw. nach denen im Kundenvertrag festgelegten Preisen zwischen PT und dem Kunden.
(2) Wenn die Vergütung auf Rechnung erfolgt, so ist der in Rechnung gestellte Betrag bis spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung auf das von Annika Helbig benannte Konto zu überweisen.
§6 Übertragbarkeit
Die übernommenen Rechte und Pflichten dieses Vertrages sind beidseits nicht übertragbar.
§7 Haftungsausschluss
(1) Die Teilnahme am Personal-Training des o. g. Kunden erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
(2)Der o. g. Kunde verzichte hiermit ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen:
die im Zusammenhang mit meiner Teilnahme am Personal-Training,
dem Training nach den von PT erstellten Trainingsplänen,
der Durchführung von Testverfahren zur Ermittlung der körperlichen Fitness (z. B. Laktatstufentest oder PWC-Test)eintreten könnten, es sei denn, die vorstehend genannten Personen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
(3)Auch für Sachschäden wird eine Haftung von Seiten des PT ausgeschlossen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse den Daten- und Anamnesebogen wahrheitsgetreu auszufüllen, mit dem PT zu besprechen und zu unterschreiben
(5) Der Kunde versichert, sportgesund zu sein, und hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Verzichtet er darauf, so tut der o. g. Kunde dies auf eigene Verantwortung. Ab dem 35. Lebensjahr ist eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung vorzulegen.
(6). Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die dem Kunden selbst aktuell nicht bekannt sind, übernimmt der PT im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.
(7) Jede Erkrankung und auch plötzliche Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnlichem teilt der o. g. Kunde sofort dem PT mit und gegebenenfalls wird das Training abgebrochen.
(8)Der o. g. Kunde ist gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal-Trainings auftreten können, versichert. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. Ist dies nicht der Fall, geschieht dies auf eigene Verantwortung.
(9)Der o. g. Kunde hat den Inhalt der dieser Haftungsausschlusserklärung vollständig gelesen, bevor er seine Unterschrift leistet.
§ 8 Informationspflicht
Der Kunde wird alle notwendigen Informationen, die sich nach der Auftragsvereinbarung und dieser AGB richten, rechtzeitig und wiederholt mitteilen. Die Mitteilung dieser Informationen erfolgt über persönliche Gespräche und/oder per E-Mail. Annika Hel ist unter der Woche über folgende E-Mail Adresse zu erreichen contackt@fitness-coach-me.de.
§9 Dauer der Zusammenarbeit/Vertragsauflösung/Kündigung
(1)Der Vertrag kann über eine oder mehrere Trainingseinheiten (TE)abgeschlossen und beliebig verändert werden.
(2)Der Vertrag endet mit Auslaufen seiner Dauer.
(3) Der Vertrag kann sowohl vom Kunden als auch vom PT mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. In diesem Fall besteht ein
Rückerstattungsanspruch für die vom Kunden bereits bezahlten jedoch noch nicht in Anspruch genommenen TE.
(3)Die Kündigung kann in mündlicher oder in schriftlicher Form erfolgen.
§10 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
(3) Es gilt deutsches Recht
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Annika Helbig
0170 3071016
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